Künftige Kindheitspädagog*innen mit Botschaften über digitale Kinderrechte

Mit der UN-Kinderrechtskonvention, genauer gesagt mit der Allgemeinen Bemerkung Nummer 25 in 2021 => https://www.kinderrechte.digital/hintergrund/detail/allgemeine-bemerkung-nr-25-2021-ueber-die-rechte-der-kinder-im-digitalen-umfeld-inhaltsverzeichnis-kr sind auch die Rechte der Kinder auf Zugang zu Informationen, Medienbildung und digitalen Weltentdeckungsassistenten wie Tablets verbindlich geregelt und es gibt sehr konkrete Positionen dazu. Auch das neue Bildungsprogramm für die frühkindliche Bildung in Sachsen-Anhalt legt nun auch den Fokus auf Medienbildung. Es wird Zeit. Mit der Einordnung als Bildungsbereich zeigt sich zwar ein ziemlich reduzierter Blick darauf, besser wäre es, Digitalität als einen roten Faden zu formulieren, der das Lernen, Forschen, Entdecken, Spielen der Kinder verändern wird. Aber dennoch ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung. An der Fachhochschule in Stendal probieren sich künftige Kindheitspädagog*innen aus, Eltern in ihrem Anliegen zu unterstützen, die Medienzeit und die Medienerfahrungen der Kinder zu begleiten – und das eben nicht oder wenigstens nicht nur aus der Perspektive von „Schadensbegrenzung“, sondern mit Blick auf die Kinderrechte, in der Absicht, die aktive (sic!) Nutzung digitaler Medien zu fördern. Kleinere Trickfilmprojekte – prägnant und originell (Ich war begeistert.) – bringen Botschaften über die Rechte der Kinder in einer digitalisierten Welt – adressiert an Kinder und ihre Eltern. Große Effekte mit wenig Mitteln.